Ende Februar 2022 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Sorgfaltspflicht gegenüber Unternehmen im Nachhaltigkeitsbereich vor. Ziel dieser Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Geschäftstätigkeit bzw. täglichen Praxis und der Unternehmensführung von Unternehmen zu verankern. Mit den neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Unternehmen die negativen Auswirkungen ihres Handelns auch in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas angehen und abbilden.
Um dieses Thema voranzubringen nahm Allianz Vorstandsvorsitzender Dr. Markus Bürger am 19. Oktober 2022 mit weiteren ExpertInnen an einer Round Table Diskussion im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft teil.